Jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Pkw-Fahrer, Insasse, Motorradfahrer, Fahrradfahrer oder auch Fußgänger, kann schnell und unverhofft in einen Unfall verwickelt werden. Statistisch gesehen trifft es jeden Autofahrer alle 5 Jahre!
Der Umfang der Tätigkeit zur Regulierung des Schadens wird dabei häufig unterschätzt ob die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem gegnerischen Versicherer, aber auch gegenüber einem privaten Unfallversicherer oder der eigenen Kaskoversicherung.
Wir unterstützen Sie aber auch professionell bei der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche von Unfallgegnern, die letztlich zur Höherstufung im Rahmen der eigenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung führen können.
Profitieren Sie von unserer genauen Kenntnis der Rechtslage. Diese ermöglicht uns in einer Vielzahl von Fällen für unsere Mandanten eine höhere Schadensregulierung erfolgreich zu erzielen, die ohne Anwalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Versicherung nicht vorgenommen worden wäre.
Vor allem aber übernehmen wir für Sie den gesamten "Papierkrieg" mit der Versicherung des Unfallgegners, mit der Bußgeldbehörde und allen beteiligten Stellen. Allein aufgrund des Umfanges dieses "Papierkrieges" neigen Geschädigte oft dazu, sich mit dem erstbesten Regulierungsangebot der gegnerischen Versicherung zufrieden zugeben. Dabei würde ihnen unter Umständen rechtlich gesehen mehr zustehen.
Häufig ist mit einem Verkehrsunfall auch ein Bußgeld- oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren verbunden. Die Auswirkungen dieser Verfahren auf das weitere Leben können gravierend sein. Wir als qualifizierte Rechtsanwälte stellen sicher, dass Sie hier keine bösen Überraschungen erleben, nur weil Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden mehr sagen, als Sie müssen.