| Wichtig in dieser Situation: Ruhe bewahren, Anwalt anrufen.
Von der Polizei / Staatsanwaltschaft werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie das Recht haben, zu schweigen. Machen Sie davon zunächst Gebrauch, auch wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind. Frühe Fehler in diesem Stadium können nur ganz schwer wieder reguliert werden."
Beschuldigte sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es reicht aus, wenn Sie den Personalausweis vorlegen.
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