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Strafrecht

Ihnen wird die Begehung einer Straftat vorgeworfen?
Wichtig in dieser Situation: Ruhe bewahren, Anwalt anrufen.

Von der Polizei / Staatsanwaltschaft werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie das Recht haben, zu schweigen. Machen Sie davon zunächst Gebrauch, auch wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind. Frühe Fehler in diesem Stadium können nur ganz schwer wieder reguliert werden."

Beschuldigte sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es reicht aus, wenn Sie den Personalausweis vorlegen.

Wir nehmen für Sie zunächst Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte. Danach erörtern wir ausführlich mit Ihnen, was Ihnen anhand welcher Beweise vorgeworfen wird. Daraus ergibt sich in der Regel die sinnvollste Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst

Jugendstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht sowie

allgemeines Strafrecht.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Berufungs- oder Wiederaufnahme- sowie im Strafvollzugsverfahren.

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