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Betreuungen / Pflegschaften |
| Frau Rechtsanwältin Lambert sowie Frau Rechtsanwältin Gerdes werden regelmäßig vom Amtsgericht Cottbus als Betreuerinnen u.a. für folgende Tätigkeitsfelder eingesetzt: |
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Regelung und Verwaltung finanzieller Angelegenheiten des Betreuten
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Schuldenregulierung
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Gesundheitssorge
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Entscheidung über den Aufenthalt einer Person (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
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Durchsetzung von Interessen und Ansprüchen des Betreuten gegenüber Dritten
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Prüfung und Abschluss verschiedenster Verträge
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Antragstellungen bei Behörden, Kranken- u. Pflegekassen
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Wohnungsangelegenheiten
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Oft sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage selbst einen Wunsch, wer sie betreuen soll, zu äußern oder sie wissen niemanden zu benennen. Hier hilft eine zuvor erklärte Vorsorgevollmacht. Für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit kann man damit einer Person seines Vertrauens Vollmacht für alle eventuell anfallenden Rechtsgeschäfte erteilen. Auch in diesem Bereich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Miltz gerne weiter.
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Die
Erfahrungen von Frau Lambert im Bereich
von Pflegschaften haben gezeigt,
dass einerseits unübersichtliche Sachlagen
schnelles und umsichtiges Agieren erfordern,
andererseits - etwa bei einer begrenzten
Ergänzungspflegschaft - enges und vertrauensvolles
Kooperieren mit den Beteiligten entscheidend
ist. Dabei stellt sich Frau Lambert flexibel
auf die jeweils vorgefundene Situation ein.
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Wir bieten darüber hinaus die Übernahme von Verfahrenspflegschaften bzw Vefahrensbeistand und Umgangspflegschaften bzw Umgangsbeistand an. Hierbei wird hilfebedürftigen Menschen und insbesondere auch Kindern im Rahmen eines Verfahrens eine sie begleitende und ihnen helfende Person zur Seite gestellt. Der Verfahrenspfleger fungiert z.B. in Sorgerechtsverfahren als sog. „Anwalt des Kindes“.
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